Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die spätestens am 14. Mai 18 Jahre alt werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Stichtag für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis war der 9. April. Die Wahlbenachrichtigungen wurden an die Adresse gesandt, mit der die Wahlberechtigten beim Bürgeramt der Stadt Münster zu diesem Zeitpunkt gemeldet waren. Benachrichtigungen für Wahlberechtigte, die in Münster umgezogen sind und sich bis zum 9. April nicht umgemeldet hatten, wurden von der Post nicht nachgesandt, sondern an das Wahlamt zurückgegeben.
Das Wählerverzeichnis, in das alle Wahlberechtigten in Münster aufgenommen werden, liegt im Wahlamt im Stadthaus I, Stadthaussaal, Platz des Westfälischen Friedens, Eingang G, aus und kann dort bis zum 28. April zwischen 8 und 15.30 Uhr (Donnerstag bis 18 Uhr) eingesehen werden.