Für Münsters Haushalt hat die Grundsteuer in den vergangenen Jahren jeweils mehr als 70 Mio Mark Einnahmen gebracht. "Damit ist die Grundsteuer nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste kommunale Steuer", so die Leiterin des Amtes für kommunale Abgaben, Dr. Annemarie Janetzki. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem sogenannten Einheitswert. Dessen Grundlage bilden im Jahr 1964 ermittelte Wertverhältnisse; in den neuen Bundesländern gehen diese Zahlen sogar bis ins Jahr 1935 zurück.
Die überholten Einheitswerte und ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts verlangen nach einer Reform der Grundsteuer. Mit einer Reform könnte die Steuer zugleich auch zu einem für die Boden- und Umweltpolitik nutzbaren Instrument werden. Denkbar sind etwa Anreize zur Bebauung bereits genutzter und zum sparsamen Umgang mit unbebauten Flächen. Weiter ist daran gedacht, das Verfahren zur Festsetzung der Steuer zu vereinfachen.
In Münster beteiligen sich an dem Test das Amt für kommunale Abgaben und Vertreter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, der beim Vermessungs- und Katasteramt angesiedelt ist. Folgende Modelle stehen auf dem Prüfstand: Einmal bilden Grundstücksgröße und Gebäudenutzfläche die Bemessungsgrundlage, im anderen Fall sind die Bodenrichtwerte ausschlaggebend, schließlich gibt es eine Mischform dieser beiden Modelle.
Das Planspiel soll zeigen, ob die Modelle praxistauglich sind und wie hoch das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand jeweils wären. Weitere Gesichtspunkte sind Veränderungen bei der finanziellen Belastung der Steuerpflichtigen und die Frage, welche Lenkungseffekte sich mit den unterschiedlichen Modellen erzielen lassen. Die Ergebnisse werden ausführlich dokumentiert und vom Difu veröffentlicht.