(SMS) Wer wissen möchte, welche "Einzelschöpfungen der Natur" in Münster unter besonderem Schutz stehen, kann den Entwurf zur Naturdenkmalschutz-Verordnung für das Stadtgebiet einsehen. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 13. Juni bis 13. Juli beim städtischen Amt für Grünflächen und Naturschutz, Herwarthstraße 8 aus. Dort werden auch Anregungen und Bedenken angenommen. Im Vermessungs- und Katasteramt, den Bezirksverwaltungsstellen und in der Sparkassen Zweigstelle Handorf können Verordnung und dazugehörige Karte ebenfalls eingesehen werden.
Nicht nur die alte Rosskastanie an der Bäckergasse oder die mächtige Eibe im Park des Drostenhofes in Wolbeck sind als Naturdenkmale im Bereich Münster rechtlich geschützt. Mehr als 300 Bäume, Baumgruppen, Alleen, Findlinge und Teiche erfüllen die im Landschaftsgesetz normierten Kriterien wie "Seltenheit, Eigenart oder Schönheit".
Die meisten Naturdenkmale in Münster sind Bäume. Sie wurden früher in der Nähe baulicher Anlagen, in repräsentativen Parks, an Bildstöcken oder Wegekreuzen gepflanzt. "Häufig sind die Bäume einzige Zeugen aus vergangener Zeit - viele bauliche Anlagen, zu deren Zierde sie einst gepflanzt wurden, gibt es nicht mehr", erläutert Hartmut Tauchnitz, Leiter des Amtes für Grünflächen und Naturschutz.
Seit 1937 stehen Naturdenkmale unter besonderer Obhut. Dank aufgeschlossener Eigentümer wurden sie im damaligen Land- und Stadtkreis Münster auf Grund des Reichsnaturschutzgesetzes ausgewiesen. Weitere Verordnungen folgten in den 50er- und 60er- Jahren als Ausdruck einer beständigen Naturschutzpolitik in Münster. Mit dem überarbeiteten Entwurf soll die seit 1981 geltende Fassung ersetzt werden.
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Pressemitteilungen
06.06.2000