"Heute werden chinesische Heilmittel per Internet angeboten, ‚Kapazitäten' mit weißem Kittel und Doktortitel sprechen Empfehlungen in Anzeigen aus, und körperliche Veränderungen werden in anschaulichsten Bildern dargestellt", sagt Amtsapotheker Jochen Hendrichs. "Für den Laien ist es schwer, da zweifelhafte Wundermittel von wirklichen Heilmitteln zu unterscheiden. Zumal vor dem richtigen Mittel ja erstmal die richtige Diagnose gestellt werden muss. Eine Verbraucherbroschüre zum Thema Heilmittelwerbung ist bisher noch nicht herausgegeben worden."
Das Faltblatt gibt drei Faustregeln an die Hand: Nur Bagatellerkrankungen selbst behandeln, bei Verschlechterung den Arzt oder Apotheker fragen und nie ein Mittel nur kaufen, weil die Werbung es anpreist. Die Hinweise fußen auf Werbeverbotsbestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes. Darin ist beschrieben, welche Werbung wegen übermäßiger Manipulation und gefährdender Tendenz gegenüber dem Verbraucher nicht erlaubt ist. Und doch kommen einem viele "Werbemaschen" vertraut vor, ob aus Zeitung und Zeitschrift, Radio oder Fernsehen.
Die Palette reicht von der überzeugenden persönlichen Geschichte über den Vorher-Nachher-Effekt und die Garantie "Schaden kann es nicht" bis zum Schnäppchen inklusive Werbegeschenk. "In der Regel kann der Kunde kaum etwas nachprüfen. Hat der Professor X das wirklich so gesagt? Wenn ja, in welchem Zusammenhang? Wie denkt Professor Y darüber?", warnt Jochen Hendrichs vor Leichtgläubigkeit. "Einzelschicksale sind noch lange keine Garantie, dass etwas auch bei mir wirkt. Außerdem kann kein seriöser Hersteller für ein Produkt Nebenwirkungen völlig ausschließen. Dafür sind die Menschen zu verschieden."
Grundsätzlich ist Vorsicht geboten, wenn Werbung auf Gefühle statt auf Informationen setzt. Und bei bestimmten Krankheiten - beispielsweise Magen- und Darmgeschwüre oder Augen- und Ohrenerkrankungen - darf niemand zur Selbstbehandlung aufrufen, weil es sonst lebensgefährlich werden könnte.
Was genau unter das Heilmittelwerbegesetz fällt und wann Misstrauen gefragt ist, ist in dem neuen Faltblatt nachzulesen, das in der Bürgerberatung, in den Apotheken Münsters und natürlich im Gesundheitsamt am Stühmerweg 8 ausliegt.