Das können beispielsweise Fässer mit Frischöl sein, Lager für feste Düngemittel oder Streusalz, Heizöl- oder Dieseltanks. Grundsätzlich geht es um Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt und/oder umgeschlagen werden. Ebenfalls betroffen sind Anlagen zur Herstellung, Behandlung und/oder Verwendung solcher Stoffe.
Sie alle sind künftig von einem anerkannten Sachverständigen zu prüfen, bevor sie in Betrieb genommen werden. Wo es im Großraum Münster solche Sachverständigen gibt, ist im Faltblatt ebenso nachzulesen wie mögliche Ausnahmen von der Regel und die Ansprechpartner für weitere Fragen im Umweltamt. Das Infoblatt mit dem Titel "Neue Prüfpflichten für neue Anlagen" gibt es im Umweltbüro im Stadthaus I. Es ist auch im publikom - Stadtnetz für Münster abrufbar (www.muenster.de/stadt/umweltamt).