(SMS) Transportunternehmer aufgepasst: Wer noch eine alte Genehmigung nutzt, sollte sie bis Ende Juni beim Ordnungsamt gegen eine neue eintauschen. Auf diesen Termin weist das städtische Ordnungsamt hin. Nur noch bis zum 30. Juni gelten Berechtigungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Güterkraftverkehrsgesetzes vom 1. Juli 1998 ausgestellt worden sind.
"Der Austausch ist vollkommen unkompliziert, neue Nachweise müssen dabei nicht erbracht werden", erklärt Hermann Meyersick vom städtischen Ordnungsamt. Kompliziert wird das Verfahren nur für diejenigen, die den rechtzeitigen Austausch versäumen. Ist die Frist ungenutzt verstrichen, darf der Unternehmer keinen Güterkraftverkehr mehr betreiben. In einem neuen Antragsverfahren wird er als Neubewerber behandelt muss alle vorgeschriebenen Unterlagen erneut einreichen. "Wer die Frist versäumt, betreibt danach unerlaubten Güterkraftverkehr und riskiert damit ein beachtliches Bußgeld", mahnt Meyersick vor den Folgen der Säumnis. Weitere Informationen gibt Andre Gunsthövel unter Tel. 4 92-32 66.
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Pressemitteilungen
16.06.2000