Zu den Sanktionen des Jugendgerichts gehört der 48-stündige Freizeitarrest über das Wochenende. "Möglichst viel schlafen und warten, bis sich am Montag die Zellentür öffnet", beschreibt ein Jugendlicher den pädagogischen Effekt der Einzelzelle. Als Alternative kann auf Beschluss des Jugendgerichtes ein sozialpädagogisches Wochenende in Frage kommen - vorausgesetzt, Justiz und Jugendgerichtshilfe kommen zu dem Schluss, dass das erzieherisch sinnvoll ist.
"Beim sozialpädagogischen Wochenende setzt man sich mit Taten und Folgen auseinander. Die Chance, dass sich das Verhalten tatsächlich ändert, steigt dadurch enorm", berichtet Bernhard Gleitz. Häufig sei den Jugendlichen nicht klar, dass sie etwa durch Graffiti-Schäden und zerkratzte Schaufenster zivilrechtlich haften. Bernhard Gleitz: "Die wissen nicht, dass sie sich mit der Sprühdose oder mit Scratching in einer einzigen Nacht eine vier- bis fünfstellige finanzielle Hypothek auf die Zukunft aufbürden können."
Zur Aufklärung kommt an den Wochenenden Beratung und Hilfe, Strategien für die Lösung von Konflikten zu finden. "Wir holen die Jungen und Mädchen in ihrer individuellen Situation ab. Anschließend begleiten wir sie bei der Wiedergutmachung und bei der Entschuldigung gegenüber Opfern von Straftaten", erläutert Andrea Große-Wiesmann.
Ohnehin ist die Angelegenheit am Montag meist nicht abgehakt und vergessen. Viele Jugendliche nutzen die Einladung der Jugendgerichtshilfe, sich längerfristig beraten, begleiten und in schwierigen Situationen helfen zu lassen. Nach Angaben von Winni Wichtrup gibt es dazu momentan neun Gruppen in den Stadtteilen.
Diese Gruppen stehen selbstverständlich auch jungen Leuten offen, die kein sozialpädagogisches Wochenende absolviert haben. Wer Interesse hat, wendet sich an Bernhard Gleitz vom Amt für soziale Dienste (Tel. 4 92-56 18, E-Mail JGH@stadt-muenster.de).