"Trotz strenger Ein- und Ausfuhrverbote hat der Zoll in Deutschland 1999 rund 60 000 Einzelstücke beschlagnahmt, 1992 waren es noch 8 000", beschreibt Amtsleiter Hartmut Tauchnitz eine Besorgnis erregende Entwicklung. Allein auf dem Flughafen Münster/Osnabrück werden jährlich zwischen 30 und 50 Verstöße gegen das Artenschutzgesetz festgestellt, meist geht es um Muscheln und Korallen, Produkte aus Schlangen- und Krokodilleder, Elfenbeinschnitzereien und Schildpatterzeugnisse. Aber auch lebende Tiere wie Papageien, Schlangen und Schildkröten sind beliebte Mitbringsel.
Die Folge: Mehr als 5000 Tier- und Pflanzenarten sind heute durch den massenhaften Kauf vom Aussterben bedroht. "Mit dem Verlust jeder Art sind nicht absehbare Folgen für andere Tier- und Pflanzenarten, ja für ganze Lebensräume verbunden", weiß Hartmut Tauchnitz. Grund genug, um mit dem Faltblatt auf Zusammenhänge und Verbote hinzuweisen. Schließlich werden die fraglichen Souvenirs in Ignoranz des Washingtoner Artenschutzabkommens in vielen Ländern offensiv angeboten. Mancher merkt erst, wenn der Zoll das Souvenir einzieht, was er getan hat.
Wann Vorsicht geboten ist, für welche Arten Einfuhrverbote bestehen, welche Strafen zu erwarten sind und welche Meldepflichten beim Handel mit geschützten Tieren bestehen, ist in dem Faltblatt nachzulesen. Es ist kostenlos in der Bürgerberatung, im Umweltbüro (beide Heinrich-Brüning-Straße) sowie beim Amt für Grünflächen und Naturschutz, Herwarthstraße 8, erhältlich. Dort beraten auch Matthias Genius und Wolfgang Tost unter Telefon 4 92-67 15 zum Thema Artenschutz. Als spontane Reiselektüre liegt das Faltblatt außerdem am Flughafen Münster/Osnabrück aus.