Bisher hat es in dieser Stadt keine extremen Vorfälle mit Kampfhunden gegeben. Gleichwohl: "Münster kann keine rechtliche Insellage für sich beanspruchen, wir sind in der Pflicht", ließ Dr. Tillmann keinen Zweifel an der künftigen Umsetzung und Kontrolle der Düsseldorfer Beschlüsse. Aber die Stadt werde dies ohne Hysterie, sondern mit Augenmaß tun. "Mit pauschalen Anwürfen oder gar einer Stigmatisierung von Hundehaltern ist niemandem gedient", betonte der Verwaltungschef. Münster werde vielmehr einen Weg gehen, der auf Information, gegenseitiges Verständnis und Schutz setze.
"Ich habe einen großen Hund - was muss ich tun?" "Wo bekomme ich einen Hundeführerschein?" "Wie muss ich handeln, wenn mein Hund in einer der Anlagen der Richtlinie aufgeführt ist?" Fragen über Fragen prasseln zurzeit auf das zuständige Ordnungsamt ein. Hermann Meyersick, stellvertretender Amtsleiter, stellt die beiden Kernbereiche der Verordnung klar: "Maulkorb- und Anleinzwang gelten für die sogenannten gefährlichen Hunde, die in der Verordnung und ihren beiden Anlagen aufgelistet sind. Anleinzwang besteht darüber hinaus für alle Hunde, die größer als 40 Zentimeter sind oder mehr als 20 Kilogramm wiegen".
Dennoch bleiben in der Bevölkerung viele Unsicherheiten. Um alle drängenden Fragen ohne Zeitverzug zu beantworten und um Ungewissheiten bei Hundehaltern abzubauen, wird die Stadt Münster ein umfassendes Informationspaket schnüren. Bereits jetzt stellt das Ordnungsamt den Originaltext der NRW-Verordnung Interessierten per Faxabruf unkompliziert unter 4 92 - 77 49 zur Verfüng (unter der Adresse www.muenster.de auch im publikom - Stadtnetz für Münster). Das gleiche gilt für ein Merkblatt, in dem Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben werden und das per Faxabruf ebenfalls im Ordnungsamt erhältlich ist. Darüber hinaus stehen drei Mitarbeiter persönlich ganztägig am Telefon mit Rat und Tat zur Seite. Die Rufnummern: 4 92 - 32 21, 4 92 32 - 22, 4 92 - 32 13.
Viele Detailfragen sind schlussendlich aber nur für die am Ende tatsächlich betroffenen Hundehalter von Bedeutung. Alle Besitzer, die ihren Hund bei der Stadt Münster angemeldet haben, erhalten daher noch im Juli einen Fragebogen mit Angaben zu Größe, Gewicht, Rasse, persönlichen Voraussetzungen. "Nach Auswertung des Datenmaterials werden wir alle, die von der Verordnung betroffen sind, persönlich anschreiben", kündigt Hermann Meyersick an.
Um der Verordnung gerecht zu werden, wird die Stadt indes schon jetzt vorsorglich Kräfte zur Überwachung einsetzen. Stichprobenartig sollen sie in der Innenstadt einschließlich Aasee sowie im Nordpark, Südpark und am Kanal kontrollieren, bei Verstößen mit den Hundehaltern das Gespräch suchen und appellieren, die Verordnung einzuhalten. Dafür stellt die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Kräfte ein, sondern verringert zunächst den Anteil der Verkehrsüberwachung.
Ohnehin wird die Stadt Münster die Verordnung nicht über Nacht in allen Details umsetzen. Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann: "Sie bringt uns eine Fülle von neuen Aufgaben, auf die wir jetzt rasch mit unseren vorhandenen Möglichkeiten reagieren." Um sie letztendlich mit ihrem hohen Mehraufwand umzusetzen, brauche es indes Zeit. Die Stadt werde sie in Stufen realisieren und die Übergangsfristen, die das Land geschaffen habe, ausschöpfen. Nicht zuletzt, um das Thema sensibel und praxisgerecht anzugehen. In Geprächen mit Tierärzten, Tierheimen, Tierschutzorganisationen und der Polizei sollen die Weichen dafür gestellt werden.