Wie Medienberichten zu entnehmen war, müssen insbesondere die Gemeinschaftsbäder für die Bewohner der 24 Einzelzimmer unverzüglich instand gesetzt werden. Das Wohnungsamt hat dem Vermieter einen Termin gesetzt, zu dem die Arbeiten spätestens beginnen müssen. Zugleich informierte es ihn über den Verdacht auf Mietwucher und zeigte ihm Wege auf, wie er der gesetzlichen Pflicht zur Instandsetzung seines Eigentums nachkommen kann.
Ergebnis der Gespräche ist eine Vereinbarung. Danach will der Eigentümer das Haus, das zwischen 1910 und 1920 erbaut worden sein dürfte, von Grund auf sanieren. Das Wohnungsamt erläuterte ihm, unter welchen Bedingungen er dazu Mittel aus den Energiespar- und Modernisierungsprogrammen des Landes und dem städtischen Förderprogramm Altbausanierung erhalten kann. Mit diesen Informationen will er sein Vorhaben finanziell durchrechnen lassen und die erforderlichen Kostenvoranschläge und Gutachten für eine Komplettlösung einholen.