"Nur wenn die Abwasserbehandlungsanlagen in einem guten Zustand sind, ist der Gewässerschutz gewährleistet", erläutert Abteilungsleiter Michael Nowak, dessen Ziel es ist, gemeinsam mit den Kleingärtnern für eine umweltverträgliche Abwasserbeseitigung zu sorgen. Außerdem nehmen die Mitarbeiter des Umweltamtes bei ihren Besuchen in Zusammenarbeit mit den Vereinsvorständen die Gartenlauben in Augenschein. Nach dem Bundeskleingartengesetz, das die Ausstattung und Einrichtung der Lauben regelt, sind Spültoiletten und Duschen in den Lauben tabu. Tragbare Abwassersammelbehälter, Kompost- und Trockentoiletten oder Chemietoiletten dagegen dürfen vorhanden sein. Der Inhalt der Abwassersammelbehälter und der Chemietoiletten sollte mittels einer Abwässerübergabestation in der Gemeinschaftseinrichtung der öffentlichen Kläranlage zugeführt werden.
Die Erfassung vor Ort führt Ludger Bücker vom Umweltamt durch. Er ist davon überzeugt, dass gute und ansprechende Toiletteneinrichtungen Motivation genug für die in der Regel umweltbewussten Kleingärtner sind, auf illegale Abwassereinleitungen in Gräben, Bäche oder gar in das Grundwasser zu verzichten. Bis Ende Oktober wird das Umweltamt alle 62 Kleingartenanlagen im Stadtgebiet bereist haben.
Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Abwasserbehandlung in Kleingartenanlagen stellten die Verantwortlichen Nowak und Bücker gemeinsam mit Paul Berghaus vom Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner bereits kürzlich bei einer Informationsveranstaltung vor. Rund 70 Kleingärtner aus 40 Vereinen waren der Einladung in die Kleingartenanlage "Münsterblick" gefolgt.