"Bei der Grabgestaltung sind nur wenige Richtlinien zu beachten", sagt Wilhelm Klönne, Leiter der Friedhofsabteilung im Amt für Grünflächen und Naturschutz. "Individuelle Grabgestaltung ist auf Lauheide nicht nur geduldet, sondern erwünscht", erläutert der gelernte Gartenbauingenieur. Einzige Vorgabe der Friedhofsverwaltung: Bei der Grabgestaltung sollte der Waldcharakter des Friedhofs beachtet werden.
"Für Angehörige ist es oft eine große Belastung, im Sterbefall nicht nur die Trauerfeier zu organisieren, sondern auch die Grabstätte zu wählen", weiß Klönne aus seiner Beratungspraxis. Deshalb ermöglicht die Stadt Bürgerinnen und Bürgern aus Münster und Telgte ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, selbst ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte oder einer Urnenwahlgrabstätte zu erwerben. "Viele nehmen diese Möglichkeit wahr, um ihren Kindern die oftmals beklemmende Aufgabe der Grabstättenwahl zu ersparen", erklärt Klönne.
Bei der Wahl der Grabstätten wird nach der Bestattungsart unterschieden. So gibt es für Sargbestattungen die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab. Bei der Urnenbestattung besteht zusätzlich - jedoch nur auf dem Waldfriedhof Lauheide - die Möglichkeit, eine Gemeinschaftsgrabstätte, ein sogenanntes anonymes Urnengrab, zu wählen. "Wir können in diesen Fällen allerdings weder Angehörigen noch Bekannten mitteilen, wo die Urne bestattet worden ist. Und obwohl ein Gedenkstein an der Wiesenfläche errichtet worden ist, fehlt einigen Hinterbliebenen eine Grabstelle, an der sie Abschied nehmen können", erläutert Marietta Sandfort von der Friedhofsverwaltung.
Viele Ratsuchende, die zu Wilhelm Klönne und seinen Mitarbeitern kommen, entscheiden sich für ein Reihengrab. Für sie ist wichtig, dass sie für 870 Mark eine Nutzungszeit von 30 Jahren erwerben. Dieser Zeitraum kann weder verlängert, noch kann das Reihengrab wiedererworben werden. Wahlgräber bieten die Chance, den Ort der Grabstätte selbst auszuwählen. Hier unterscheidet die Friedhofsverwaltung zwischen Gräbern in besonderer Lage und solchen, die im Feldraster liegen. Die Nutzungszeit von 30 Jahren ist verlängerbar, und die Grabstelle kann wieder erworben werden.
Auch wer sich zu einer Feuerbestattung entschließt, hat die Wahl zwischen dem sogenannten Urnenreihengrab und dem Urnenwahlgrab. Dort gilt jedoch eine Besonderheit: Wer eine Feuerbestattung wünscht, muss dies schon zu Lebzeiten schriftlich festlegen.Auskünfte zu Kosten, Wahlmöglichkeiten und Grabgestaltung gibt die Friedhofsverwaltung auf dem Waldfriedhof Lauheide auch telefonisch unter 0 25 04-27 25.