"Mit der Genehmigung für das Einkaufszentrum bescheinigt das städtische Bauordnungsamt dem Investor, dass er die baurechtlichen Voraussetzungen für das Einkaufscenter und das Parkhaus erfüllt", so Bauordnungsamt-Leiter Siegfried Thielen. Dazu gehören unter anderem bautechnische Belange wie Brandschutz und Statik, der Nachweis über ausreichenden Schallschutz und die Umsetzung der planungsrechtlichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan. Das Einkaufscenter aus SB-Markt, Fachmärkten und Shops wird eine Verkaufsfläche von 25 000 Quadratmetern haben. Das Parkhaus hat rund 2000 Stellplätze.
Wie üblich, enthält die Baugenehmigung Auflagen, die während der Bauphase und kurz nach Fertigstellung zu erfüllen sind. Deren Einhaltung stellt das Bauordnungsamt als für die baubegleitende Überwachung zuständige Einrichtung sicher. Zum Beispiel gehören dazu brandschutztechnische Auflagen wie die Einhaltung der Rettungswege. Aber auch die Einhaltung der Gebäudeumrisse, des erforderlichen Schallschutzes oder die Grundstücksbegrünung sind Bestandteil der späteren Bauüberwachung.