"Für Frauen, die ihre Familie betreuen, ist es zum Beispiel wichtig, dass Läden, Kindergärten und Einrichtungen wie Sportstätten so in das Wegenetz ihres Stadtteils eingebunden sind, dass verschiedene Erledigungen und Aktivitäten miteinander verbunden werden können", erläutert Ingrid Kremer, die als Fachfrau im Frauenbüro diesen Bereich bearbeitet. Ein anderes Beispiel: "In öffentlichen Gebäuden sollten Toiletten nicht nur über einen unübersichtlichen Hinterhof zu erreichen sein. Dass sie auch mit sperrigen Kinderwagen zugänglich sein müssen, sollte selbstverständlich sein."
Die Vereinbarung enthält eine Liste von Beispielen, an Hand derer die technischen Ämter jeweils prüfen können, ob bei einem Projekt der Bau- und Planungsverwaltung auch das Frauenbüro zu beteiligen ist und der Frauenausschuss einen Beschlussvorschlag mitberaten muss. Weiter wurde vereinbart, an welchen Schritten von Stadtplanung und Entwurfsplanungen für städtische Gebäude das Frauenbüro einzubeziehen ist.
"Guter Wille zur Zusammenarbeit ist eine Sache, die komplexen Arbeitsstrukturen in der Verwaltung eine andere", erläutert Martina Arndts-Haupt den Hintergrund der Verinbarung. Deshalb sei es ein wichtiges Anliegen, mit den Vertretern und Vertreterinnen der planungs- und baufachlichen Seite gemeinsame Kriterien zu entwickeln, die helfen, nicht zuletzt auch in der Fachverwaltung den Blick für frauenspezifische Belange zu schärfen.
"Aus den spezifischen Lebenssituationen von Frauen - sei es als Mädchen, Mütter, berufstätige Frauen, ältere Frauen, berufstätige Mütter, Alleinerziehende oder etwa als Singles - ergeben sich sehr unterschiedliche Anforderungen an die gebaute Umwelt. Sie haben in ihrem Stadtteil oft völlig andere Erfahrungen und Bedürfnisse als Männer", betont Ingrid Kremer. Sie arbeitet zu diesem Thema auch mit dem vom Frauenbüro ins Leben gerufenen Arbeitskreis "Stadt zum Leben" zusammen. Darin begleiten interessierte Frauen aus der Politik und Fachfrauen aus der Verwaltung mit "weiblichem Blick" Planungsentscheidungen der Stadt.