Die alte Klasse-2-Fahrerlaubnis hat seit Anfang dieses Jahres ausgedient. Nun gilt der Kartenführerschein der Klasse C/CE. Zum Tausch vom alten gegen einen neuen Führerschein, braucht man ein Gesundheitszeugnis und ein Gutachten des Augenarztes. Der jeweilige Arzt darf frei gewählt werden. Führerscheininhaber, die 1949 oder früher geboren sind, sollten gleichfalls rechtzeitig den Arzt aufsuchen, damit sie spätestens ab dem 1. Januar 2001 das neue Dokument vorweisen können. Nichts zu unternehmen brauchen Fahrer, die zukünftig nur noch Pkw bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Züge bis 12 Tonnen führen wollen. Für ihre Zwecke reicht der Führerschein Klasse 3 als Fahrerlaubnis.
Wer weitere Auskünfte wünscht, kann sich an die Führerscheinstelle im Ordnungsamt wenden. Am Berliner Platz 8 (gegenüber des Hauptbahnhofs) helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs außerdem von 14 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr weiter. Telefonisch ist die Führerscheinstelle unter den Nummern 4 92-39 99 sowie 4 92-39 14 bis -39 19 zu erreichen.