Ein erstes Angebot zum betreuten Wohnen für zwölf geistig behinderte Menschen hat die Lebenshilfe bereits im Jahr 1995 in Gievenbeck geschaffen. Zwei Jahre später folgte ein weiteres Angebot für zwölf Personen, die nur geringfügige Unterstützung benötigen. "Beide Angebote haben wir zusammengefasst und erweitert", so Gertrud Bicanski-Schilgen. "Jetzt können wir beim betreuten Wohnen ganz flexibel auf unterschiedlichste Bedarfe behinderter Menschen reagieren."
Sozialdezernentin Dr. Agnes Klein verweist in diesem Zusammenhang auf das städtische Handlungsprogramm zur Integrationsförderung. Es sieht vor, ambulante Wohnangebote mit Betreuung bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. "Mit dem Angebot der Lebenshilfe kommen wir diesem Ziel ein Stück näher", erläutert die Sozialdezernentin.
Menschen mit geistiger Behinderung benötigen vielfältige Unterstützung, um ihren Alltag bewältigen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Früher haben sie diese Hilfen in der Familie oder in Heimen erhalten. Integration bedeutet jedoch, die Unterstützung auch ambulant anzubieten und den Betroffenen eine Alternative zum Leben im Wohnheim zu bieten - das Leben in einer eigenen Wohnung mit Betreuung.
Beim betreuten Wohnen arbeiten Lebenshilfe und Sozialverwaltung Hand in Hand. Mitarbeiter der Lebenshilfe und der Sozialarbeiter des Amtes für soziale Dienste legen in einem individuellen Hilfeplan jeweils gemeinsam mit dem Betroffenen fest, welche Unterstützung benötigt wird. Dazu kann etwa die Anleitung bei der Haushaltsführung oder auch Unterstützung bei der Freizeitplanung gehören. Mit dieser Unterstützung ermöglicht es der jeweilige Mitarbeiter der Lebenshilfe dem geistig behinderten Menschen, selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung zu leben.