Vor Teilnehmern eines Rehabilitations-Trainings verwies der Referent auf die Angebote zur Unterstützung bei der Wiedereingliederung. Erste Anlaufstelle ist nach seinen Worten die Schwerbehinderten-Vermittlung des Arbeitsamtes. Anschließend ist der regelmäßige Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und zur zuständigen Fachstelle im Sozialamt oder dem Träger der Rehabilitation wichtig für die dauerhafte Rückkehr in den Beruf.
Weiter erläuterte Tüns das Antragsverfahren für den Schwerbehindertenausweis. Er informierte über den besonderen Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz, über Zuschüsse an Arbeitgeber bei der Einstellung und Beschäftigung behinderter Mitarbeiter und über die vielen Möglichkeiten, Arbeitsplätze behindertengerecht umzugestalten. Wer zu diesen Themen Fragen hat, kann sich an die Fürsorgestelle im Sozialamt wenden (Tel. 4 92-59 92, -59 93).