Nach der Beratung im Arbeitskreis ist jetzt wieder die Verwaltung an der Reihe. Sie wird in Kürze eine Vorlage auf den Weg bringen, die noch im Dezember dem Ausländerbeirat vorliegen wird und vom Rat beschlossen werden kann. Aufklärung, Information und Aktion für Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sollen nach Auffassung des Arbeitskreises auf folgenden Feldern zusätzlich gefördert werden: Schule, Kindergarten und Jugendeinrichtungen, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur, Sport, Begegnung und Stadtteil-Projekte.
Der Arbeitskreis hofft, dass mit den einmaligen Zuschüssen aus dem Programm ab Januar 2001 Impulse gegeben werden können, die weit über die zwölf Monate hinausreichen, in denen Förderanträge möglich sind. In erster Linie soll dabei das bürgerschaftliche Engagement zum Zug kommen. "Antragsberechtigt sind freie Träger und Initiativen, die ein plausibles Konzept für eine Maßnahme oder ein Projekt gegen Rechsextremismus präsentieren", heißt es deshalb im Entwurf für die Förderrichtlinien.
Über Anträge wird der Haupt- und Finanzausschuss nach Vorberatung im Ausländerbeirat entscheiden. Das gilt auch für Anregungen aus der Verwaltung. Ein Teilbetrag ist für eigene Projekte und Kooperationen des Ausländerbeirates gedacht, der darüber auch abschließend entscheidet. Den Entwurf der Förderrichtlinien hatte das Sozialamt für den Arbeitskreis "Zivilcourage" ausgearbeitet. Der Arbeitskreis will unabhängig vom Förderprogramm und mit Blick über die Laufzeit des Programms hinaus eigene Impulse im Kampf gegen Rechts geben. Dazu wird er sich im ersten Quartal 2001 erneut treffen.