Nach der Entscheidung des Gerichts werde es zumindest sehr schwierig, die ursprünglichen Pläne für das Münsterland-Stadion und das Einkaufszentrum umzusetzen. "Im günstigsten Fall wird es zu erheblichen Verzögerungen kommen", so der Oberbürgermeister in einer ersten Einschätzung. Mehr könne dazu gesagt werden, wenn das Urteil im Wortlaut vorliege. Und dann sei auch zügig das weitere Verfahren festzulegen.
Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann mochte seine "Enttäuschung nicht verhehlen", dass die OVG-Richter den Argumenten der Stadt nicht gefolgt sind: "Kaum ein Projekt in der Münsteraner Nachkriegsgeschichte ist so lange und so intensiv erarbeitet, abgewogen und geprüft worden wie dieses." Dennoch: Die Entscheidung sei zunächst einmal zu respektieren, auch wenn die Preußenpark-Befürworter nun alle Hoffnungen in eine mögliche Korrektur in nächster Instanz setzen.
Der Oberbürgermeister hob hervor hervor, dass das Gericht das Vorgehen der Stadt in einem zentralen Punkt nicht beanstandet habe. Es habe kein "unzulässiges Kopplungsgeschäft" unter Beteiligung eines privaten Investors gesehen. Auch stellte es keinen Verstoß gegen landesplanerische Vorgaben fest. Zudem stellte es fest, ein Einkaufszentrum sei grundsätzlich landesplanerisch zulässig.
Gegen seine Entscheidung hat das Gericht die Revision nicht zugelassen. Das bedeutet aber noch nicht das endgültige Aus für den Bebauungsplan. Die Stadt kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Sollte das Oberverwaltungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde stattgeben, würde der Rechtsstreit in Berlin fortgesetzt. Wie gut die Erfolgsaussichten einer Beschwerde sind, können die Juristen der Stadt erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung prognostizieren.
Wenn es nicht gelingt, das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht zu Fall zu bringen, wird es endgültig kein Einkaufszentrum an der Hammer Straße geben. In der Konsequenz bliebe dann das Grundstück, das für das Einkaufszentrum vorgesehen war, im Eigentum der Stadt, und für den Vertragspartner entfiele die Pflicht zur Modernisierung des Stadions. Dieser "Fall der Fälle" ist im umfangreichen Vertrag zwischen Stadt und ECE berücksichtigt. Beide Seiten haben vertraglich geregelt, dass (abgesehen vom Planungsaufwand) für keine Seite finanzielle Nachteile eintreten werden. Das bedeutet: Schadensersatz kann nicht gefordert werden.
Für eine mögliche Revision beginnt mit Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe eine Monatsfrist, innerhalb derer sich die unterlegene Seite an das Bundesverwaltungsgericht in Berlin wenden kann. Der damit zwangsläufig verbundene nochmalige Aufschub für das gesamte Projekt stellt nach Einschätzung Tillmanns auch die Mitglieder und Fans des SC Preußen Münster "erneut auf eine harte Geduldsprobe", zumal die Wartezeit jetzt in ihr zweites Jahrzehnt gehe. Der OB will daher das Gespräch mit den Verantwortlichen des SC Preußen suchen, um Möglichkeiten zu sondieren, ob und wie in der aktuellen Situation geholfen werden könne.