Während das Wohnungsamt auf Hochtouren arbeitet, besteht für Antragsteller kein Grund zur Hektik: Wohngeld wird immer ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde. Wer seinen Antrag also erst im Laufe des Januar 2001 einreicht, verliert kein Geld. Er bekommt eine ihm zustehende Leistung mit Wirkung ab Januar bewilligt. Der entsprechende Betrag wird mit der ersten laufenden Zahlung überwiesen.
Trotz der zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es für die Besucher der Wohngeldstelle am Servatiiplatz nicht ohne Wartezeiten abgehen. Wer von welchem Mitarbeiter bedient wird, entscheidet künftig nicht mehr der Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Eine Aufrufanlage weist die Besucher in der Reihenfolge des Eintreffens den freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu. So ist auch gewährleistet, dass sich keine ungeduldigen Zeitgenossen auf Kosten anderer vordrängeln können.
Je mehr sich an die Devise "Mit Geduld geht´s schneller" halten, umso zügiger kann das Wohngeld-Team den Antragsberg abtragen. Es bittet, von telefonischen Anfragen zum Stand der Antragsbearbeitung abzusehen - denn das geht auf Kosten der Zeit für die Antragsbearbeitung. Wer individuelle Beratung benötigt, erhält sie übrigens nicht nur an Ort und Stelle im Iduna-Hochhaus und am Telefon (Rufnummer 4 92-0), sondern auch auf elektronischem Wege per E-Mail (wohngeld@stadt-muenster.de).