Ob Anspruch auf erstmaliges oder erhöhtes Wohngeld besteht, kann letztlich nur festgestellt werden, wenn ein kompletter Antrag vorliegt. Um von Anfang an in den Genuss der ab 1.Januar 2001 geltenden Neuregelung zu kommen, müssen die Anträge bis Ende Januar eingegangen sein.
Wohngeldbezieher, bei denen eine Erhöhung wahrscheinlich ist, erinnert das Wohnungsamt in den nächsten Tagen schriftlich daran, einen Antrag zu stellen. Diese Schreiben wurden vom Landesrechenzentrum vorbereitet. "Für viele ist das bares Geld. In Einzelfällen kann das Wohngeld bei größeren Haushalten um bis zu 30 Prozent steigen", erläutert Wilfried Hilbk, zuständiger Abteilungsleiter für das Wohngeld. Nicht so rosig sind die Aussichten für Einpersonen-Haushalte. Hier wird es in der Regel weniger gravierende Verbesserungen geben.
Wer in der Vergangenheit wegen Überschreitens der Einkommensgrenze den Wohngeld-Anspruch verloren hat oder schon beim ersten Antrag leer ausgegangen ist, sollte sich ebenfalls überlegen, ob sich ein neuer Anlauf lohnen kann.
Die Gesetzesnovelle erhöht zum einen die Höchstbeträge, bis zu denen Mieten bei der Berechnung von Wohngeld berücksichtigt werden, um durchschnittlich 20 Prozent. Am meisten profitieren davon Mieter von älteren Wohnungen. Hier sind die Mieten am stärksten gestiegen. Darum gibt es hier auch den größeren Zuschlag bei den Höchstbeträgen.
Zum anderen erhöht die Novelle die Einkommensgrenzen, die für den Anspruch auf Wohngeld entscheidend sind. Zwei Beispiele zur groben Orientierung: Für den alleinstehenden Mieter einer Neubauwohnung dürfte sich ein Antrag bis zum monatlichen Nettoeinkommen von etwa 1570 DM lohnen. Eine fünfköpfige Familie, die ebenfalls in einem Neubau lebt, sollte auf alle Fälle noch mit einem Monatseinkommen von netto 3970 DM einen Wohngeld-Antrag stellen. Ohnehin gilt: Je größer die Familie, umso größer wird das Plus in der Haushaltskasse ausfallen.
Zur Zeit erhalten Wohngeldbezieher in Münster durchschnittlich 193 DM im Monat. Im Verlauf des Jahres 2000 hat das Wohnungsamt 13,5 Mio DM angewiesen. Im kommenden Jahr könnte diese Summe nach Einschätzung des Wohnungsamtes auf etwa 18 Mio DM steigen.