Chancengleichheit von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dem Beschäftigtenanteil entsprechender Frauenanteil in den Laufbahnen, Besoldungsstufen und Tarifgruppen: "Diese Ziele sind für Münsters Verwaltung nicht neu", betont Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann, der als Verwaltungschef zugleich Beigeordneter für Gleichstellungs-Angelegenheiten ist.
"Ein Teil der nun gesetzlichen Regelungen ist in der Verwaltung seit langem bewährte Praxis", so der Oberbürgermeister. "Viele der jetzt formal vorgegebenen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte sind bereits Alltag, einige Verfahren werden ergänzt."
Der Frauenanteil in Münsters Stadtverwaltung beträgt 51 Prozent. Die Untersuchung der Laufbahnen und Tarifgruppen förderte allerdings auch hier den bekannten "klassischen" Unterschied an den Tag: Je höher die Stellung in der Laufbahn und das Einkommen, umso geringer ist der Frauenanteil.
Im juristischen Sinne schwierig sei der Umgang mit dem Gleichstellungsgesetz gewesen, weil hier verschiedene Vorschriften wie das Prinzip der Bestenauslese und die Frauenförderung konkurrieren und "es einfach nicht möglich ist zu sagen, die beiden nächsten frei werden Stellen in diesem oder jenem Bereich besetzen wir auf jeden Fall mit Frauen. Das würde Klagen Tür und Tor öffnen. Dem Ziel eines höheren Frauenanteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, wäre damit gewiss nicht gedient", erläutert die städtische Frauenbeuftragte Martina Arndts-Haupt. Denn nach wie vor gelte, dass Frauen allein bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt werden könnten.
Frauenbüro und Personalamt setzen deshalb zusätzlich auf Rahmenbedingungen, unter denen Frauen ihren Anspruch auf Chancengleichheit besser wahrnehmen können. Dazu gehören die Stichworte Flexibilisierung und Telearbeit. So sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre individuelle Arbeitszeit auch jenseits des üblichen Gleitzeit-Rahmens ableisten können. "Es wird einfacher werden, die große Bandbreite an Formen von Teilzeitarbeit entsprechend den persönlichen Bedürfnissen in Anspruch zu nehmen", so die Frauenbeauftragte. Neue, von den Beschäftigten selbst entwickelte Arbeitszeitmodelle würden vor allem Müttern und Vätern mit Vollzeitbeschäftigung entgegenkommen. Zusätzlich sieht der Frauenförderplan vor, die Einführung von Telearbeit zu prüfen.
Im Ergebnis würden sich künftig weniger Frauen längerfristig beurlauben lassen, und damit steige auch der Frauenanteil in höheren Besoldungsstufen und Tarifgruppen, prognostiziert Martina Arndts-Haupt. Weitere Maßnahmen für die Chancengleichheit wollen Frauenbeauftragte und Personalamt in den Bereichen "Personalauswahl" und "Berufe mit großem Frauenanteil" entwickeln.