Wer nachweislich einen Hund ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken hält, muss das Tier zwar weiterhin anmelden, wird aber komplett von der Steuer befreit. Hier ist die neue Satzung einfacher und durchschaubarer als die alten Regelungen, die mehrere Stufen von Ermäßigung bis hin zur Steuerbefreiung vorsah. Zum Beispiel musste ein Landwirt für seinen Hund bisher ein Viertel des Steuersatzees bezahlen, während der Schäfer ganz befreit wurde. Künftig sind alle "Gewerbe-" und "Berufshunde" steuerfrei, egal ob sie ein Betriebsgelände bewachen, zusammen mit einem Artisten Kunststückchen vorführen oder der gewerblichen Hundezucht dienen.
Daneben sind künftig alle so genannten juristischen Personen aus dem Schneider. Zum Beispiel unterliegen eingetragene Vereine, rechtsfähige Gesellschaften wie GmbHs oder AGs sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften grundsätzlich nicht mehr der Steuerpflicht.
Geht man nach den Steuermarken der ordentlich gemeldeten Vierbeiner, dann gibt es in Münster aktuell etwa 7800 Hunde. Zuvor waren es über Jahre kontinuierlich rund 7300 Hunde. Der abrupte Zuwachs von 500 gemeldeten Tieren stellte sich in den vergangenen Monaten ein, als die Öffentlichkeit intensiv über die Landeshundeverordnung und Kontrollen zu deren Einhaltung diskutierte.
Im Vergleich zu anderen Kommunen zeigt des Amt für kommunale Abgaben trotz Steuererhöhung unverändert ein Herz für Hunde. "Münster ist zusammen mit Hamm in Nordrhein-Westfalen die Großstadt mit dem zweitniedrigsten Steuersatz. Lediglich in Bielefeld leben die Hunde noch preisgünstiger", betont Amtsleiterin Dr. Janetzki.
Im Januar erhalten die Hundesteuer-Zahler zusammen mit dem neuen Steuerbescheid ein Exemplar der vom Rat beschlossenen Satzung. Außerdem kann die Satzung beim Amt für kommunale Abgaben angefordert werden (Von-Steuben-Straße 6, 48127 Münster, E-Mail Amt_22@stadt-muenster.de).