Das Infektionsschutzgesetz regelt die gesundheitlichen Anforderungen an Personen, die mit Lebensmitteln umgehen. Es gilt für alle, die mit empfindlichen Lebensmitteln bei der Herstellung, Behandlung oder dem Verkauf direkt oder indirekt in Berührung kommen - egal ob in der Backstube oder der Fleischerei, im Café oder der Kantine.
Wer in diesen Bereichen erstmals tätig werden will, benötigt die Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass die schriftliche und mündliche Belehrung absolviert wurde. Die Unterweisung klärt unter anderem darüber auf, bei welchen Erkrankungen die Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf und wie sich die Beschäftigten in Krankheitsfall zu verhalten haben. Dabei handelt es sich um elementaren Verbraucherschutz. Schließlich können sich bestimmte Krankheitserreger in Lebensmitteln sehr schnell vermehren und Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen auslösen.