In die Schulpflicht hinein wachsen alle Mädchen und Jungen, die bis zum 30. Juni 2001 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Das Schulamt hat die Eltern dieser Kinder bereits informiert. Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten für Kinder möglich, die nach dem 30. Juni 1995 geboren wurden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Kinder, die im vorigen Jahr (Schuljahr 2000/2001) schulpflichtig waren und zurückgestellt wurden, müssen jetzt erneut angemeldet werden.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung können sich die Eltern gerne an die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen und an das Schulamt - Tel. 4 92 40 17 - wenden.