Um die unkoordinierte Errichtung von mehreren, voneinander unabhängig betriebenen Telekommunikationsmasten im Bereich Wolbeck zu verhindern, hatte das Amt für Liegenschaften den Unternehmen aufgegeben, gemeinsam ein abgestimmtes Konzept für den Bau eines einzigen, allen Vorgaben gerecht werdenden Mastes zu erstellen.
Die Federführung für die Abstimmung von Standorten übertrugen die beteiligten Ämter der Wirtschaftsförderung. Unter Beteiligung der Fachämter wurden verschiedene Grundstücke überprüft. Den Standort Eschstraße wählten die Beteiligten, weil er allen technischen und planungsrechtlichen Vorgaben entsprach. Da die Stadt Eigentümerin der Fläche ist, schloss das Amt für Liegenschaften einen entsprechenden Gestattungsvertrag. Der auf zehn Jahre befristete Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien rechtzeitig gekündigt wird.
In diesem Zusammenhang hat sich auch der Landschaftsbeirat mit dem Funkmast in seinen Sitzungen am 2. Dezember 1998 und 10. März 1999 befasst, berichtete die Verwaltung in der Sitzung.
In einem persönlichen Schreiben hatten Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann und Stadtbaurat Gerd Joksch bereits die Vertreter der Bürgerinitiative Sendefunkturm-Wolbeck über die Hintergründe zum Genehmigungsverfahren informiert.