Fragen zu Mieterhöhungen, zu Nachforderungen bei Heiz- und Nebenkosten-Abrechnungen, zu Kündigung, Kaution oder gravierenden Wohnungsmängeln können Anlass für eine Beratung sein. Mit dem Beratungsschein aus dem Sozialamt vereinbaren Sozialhilfebeziehende einen Termin beim Mieter/innenschutzverein oder beim Mieterverein. Mit diesem Termin beginnt eine einjährige Mietgliedschaft im jeweiligen Verein, deren Kosten das Sozialamt trägt.
Der vom Rat beschlossene Testlauf für diese Form der qualifizierten Mietberatung hat im September 1999 begonnen. Er ist auf zunächst zwei Jahre angelegt. Michael Willamowski: "Bisher haben sich unsere Erwartungen voll und ganz erfüllt."