"Passieren" kann immer und überall etwas, im Beruf, im privaten Bereich oder eben auch bei ehrenamtlicher Arbeit. Egal ob man bei der freiwilligen Tätigkeit mit dem Auto unterwegs ist, einem gelähmten Menschen in den Rollstuhl hilft, es mit teurer Technik zu tun hat oder ob man für eine Kindergruppe verantwortlich ist, gegen Schadensfälle ist niemand gefeit. Die Frage ist nur, wer dafür aufkommt.
Welche Rolle hat die gesetzliche Unfallversicherung bei Schäden, die Ehrenamtliche selbst erleiden, und wie sieht es mit der Haftpflicht gegenüber Dritten aus? Darüber informieren Josef Micha vom Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe und Norbert Raestrup von der Provinzial Versicherung am 20. März auf Einladung der Freiwilligenagentur im Gesundheitshaus, Gasselstiege 13.
Die Freiwilligenagentur bittet Interessierte um Voranmeldung bis Freitag, 16. März. Ansprechpartnerin: Anja Uhlenbrock, Tel. 4 92-59 04, Fax 4 92-79 33, E-Mail freiwilligenagentur@stadt-muenster.de