"Viele Ämter der Stadtverwaltung kommen im Rahmen ihrer Arbeit in landwirtschaftliche Betriebe", erläutert der Leiter des Veterinäramts Dr. Roland Otto die ungewöhnliche Anweisung. Um Vorsichtsmaßnahmen seines Veterinäramtes zu unterstützen, sollen die Mitarbeiter aller städtischen Ämter ihre Tätigkeiten auf gefährdeten Höfen auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzen.
Neben dem Tierverkehr spiele der Personenverkehr eine wichtige Rolle bei der Übertragung der MKS, erklärt Otto. So sei die große Verbreitungszahl nach Aussagen des britischen Chefveterinärs Jim Scudamore unter anderem darauf zurückzuführen, dass Personen von Bauernhof zu Bauernhof gegangen seien, ohne die nötigen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Im Münsterland sind bisher keine Verdachtsfälle bekannt. Wegen der hohen Viehdichte dieser Region – im Regierungsbezirk Münster werden über drei Millionen Schweine und über 500 000 Rinder gehalten – sind die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen wichtig, um einer unerkannt fortlaufenden Ausbreitung entgegen zu wirken.
Die getroffenen Einschränkungen seien nicht auf Mitarbeiter der Verwaltung beschränkt, erläutert der städtische Veterinärmediziner, sondern auch Tierärzte und Viehhändler dürften nicht ohne besondere Vorkehrungen die Höfe aufsuchen. Selbst das Veterinäramt hat Routinetätigkeiten – wie die Überprüfung von Tierhaltung und Stallapotheke – eingestellt. "Schon im eigenen Interesse achten viele Landwirte darauf, dass nicht jeder über den Hof und schon gar nicht in die Viehställe kann".