Die zusätzlichen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 27. März. "Bis dahin ist der Transport von Klauentieren grundsätzlich verboten. Der Personenverkehr zu den Höfen soll auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden", erläutert Dr. Roland Otto, Leiter des Veterinäramtes. Transporte von Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen seien nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veterinäramtes möglich.
Transporte dürfen nicht länger als vier Stunden dauern. Während Rinder, Schafe und Ziegen vom Amtstierarzt klinisch untersucht werden müssen, dürfen Schweine mit Genehmigung des Veterinäramtes vom jeweiligen Hofarzt untersucht werden.
Nach Angaben des städtischen Veterinäramtes stehen in Münster zurzeit fünf Betriebe mit 4882 Schweinen und 200 Rindern unter amtlicher Beobachtung. Für einen Bestand mit Schafen konnte das Veterinäramt jetzt Entwarnung geben: Bei der Untersuchung der Blutproben hat die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere keine Antikörper gegen das MKS-Virus nachgewiesen. Wegen des Kontaktes zu Viehbeständen in anderen EU-Mitgliedsstaaten stellte das Veterinäramt einen weiteren Betrieb neu unter amtliche Beobachtung.