Einen besonders krassen Ausnahmefall lieferte ein Jogger am Aasee: Er ließ seinen großen Hund in Höhe der Aaseekugeln ohne Leine laufen. Als der Streifendienst des Ordnungsamtes ihn bat anzuhalten, ignorierte er dies ebenso wie die Aufforderung seine Personalien anzugeben.
"Eine Leine habe ich nicht und meine Personalien geb‘ ich nicht", war seine Antwort. Erst als die hinzugezogenen Polizeibeamten der Aufforderung der Ordnungsamtsmitarbeiter besonderen Nachdruck verliehen, zeigte der Hundehalter Einsicht. Neben einem Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die Anleinpflicht erwartet ihn nun ein weiteres Bußgeld wegen Verweigerung der Personalien.
Damit es soweit gar nicht erst kommt, hat das Ordnungsamt umfangreiches Informationsmaterial erstellt, das bereits an alle Hundehalter/-innen verschickt worden ist. Für persönliche Auskünfte zur Landeshundeverordnung steht Kornelia Wähning vom Ordnungsamt unter der Telefonnummer 4 92-32 21 gern zur Verfügung.