"Nicht zuletzt die Diskussion um die Landeshundeverordnung hat die Anmeldezahlen im letzten Jahr steigen lassen", erinnert sich Amtsleiterin Dr. Annemarie Janetzki. "Offensichtlich besteht bei der Anmeldung zur Hundesteuer noch Informationsbedarf." Das und die Aktualisierung der städtischen Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2001 waren Anlass, die wichtigsten Fakten für Hundefreunde auf einen Blick zusammenzufassen.
In der Broschüre ist nachzulesen, wann, wie und wo ein Hund anzumelden ist, was man bei einem Umzug zu beachten hat und wie sich mit einer rechtzeitigen Abmeldung Geld sparen lässt. In bestimmten Fällen kann die Hundesteuer auch reduziert werden. Ob man mit einem Blinden-, Wach-, Gast- oder Jagdhund in diesen Genuss kommt, ist in dem Heft zu erfahren, das es kostenlos in der Bürgerberatung, in den Bezirksverwaltungen und natürlich beim Amt für kommunale Abgaben in der Von-Steuben-Straße 6 gibt. Ein An- und ein Abmeldeformular kann man aus der Broschüre gleich heraustrennen und natürlich erfährt man auch, wie viel Hundesteuer zu zahlen ist.