Der einmalige Zuschuss von 5 DM pro Quadratmeter Wohnfläche soll finanzielle Härten in Folge stark gestiegener Energiepreise in der zurückliegenden Heizperiode mildern. Den Zuschuss gibt es, wenn das verfügbare Monatseinkommen zwischen Oktober 2000 und März 2001 bestimmte Grenzen nicht überschritten hat: 1650 DM bei Alleinstehenden; 2300 DM bei Zwei-Personen-Haushalten; der Betrag erhöht sich für jede weitere Person im Haushalt um 550 DM.
Antragsvordrucke liegen in der Bürgerberatung, der Stadtbücherei, der Volkshochschule und in den Bezirksverwaltungen aus. Der Antrag wird zusammen mit einer Kopie des Personalausweises, des Mietvertrages und von Einkommensnachweisen wie Lohnbescheinigung, Renten- oder Einkommensteuerbescheid geschickt an das Sozialamt, Albersloher Weg 31, 48155 Münster.
Den Heizkostenzuschuss können auch Studierende mit entsprechend niedrigen Einkünften beantragen. Wer Wohngeld, Sozialhilfe oder beides erhält, muss keinen Antrag stellen. Bei Sozialhilfebeziehern wird der Zuschuss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der Regel als Einkommen verrechnet. Das Sozialamt bittet um etwas Geduld, wenn der Bescheid etwas auf sich warten lässt. Je weniger Anfragen nach dem Stand der Bearbeitung eingehen, um so schneller können die Antragsberge abgearbeitet werden.