Für den Transport von Pferden müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Pferde hatten in den letzten drei Wochen vor dem Transport keinen Kontakt zu Klauentieren, und sie werden unmittelbar vom Herkunfts- zum Empfängerbetrieb transportiert, ohne in Kontakt mit Tieren aus anderen Beständen zu kommen. Sofern die Pferde in andere Bundesländer gebracht werden, muss zusätzlich die zuständige Behörde vor Ort ihre Zustimmung erteilen.
Laut der Bundes- und Landesverordnung gibt es für Klauentiertransporte strengere Auflagen: So dürfen Schlachttiere nur in einen Schlachthof transportiert werden, der vom Herkunftsbetrieb nicht weiter als 150 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus müssen die Tiere direkt zum Empfängerbetrieb gebracht und die Transportfahrzeuge vor und nach dem Transport gereinigt und desinfiziert werden. Die klinische Untersuchung des Bestandes maximal 24 Stunden vor dem Transport ist weitere Voraussetzung für eine Genehmigung. Die Veterinärämter vom Ausgangs- und Zielort geben den Transport nach Abstimmung frei.
Schließlich ist zu beachten, dass die Tiere mindestens 30 Tage – oder bei Tieren, die jünger als 30 Tage alt sind, seit ihrer Geburt – in dem Herkunftsbestand gehalten worden sein müssen. Im Falle von Schweinen darf während der letzten 15 Tage und im Falle von allen anderen Klauentieren während der letzten 30 Tage kein MKS-empfängliches Tier in den Bestand eingestellt worden sein.
Werden die Klauentiere von einem Betrieb in den anderen gebracht, brauchen Halter zudem eine Bescheinigung vom Tierarzt, dass der Transport aus Tierschutzgründen erforderlich ist. Tiere, die aus dem unmittelbaren Grenzbereich an die Niederlande kommen, dürfen nicht transportiert werden.
Die Antragsformulare sind im Veterinäramt, Schelmenstiege 1 in Münster-Roxel, und in der Bürgerberatung erhältlich. Im Internet sind die Vordrucke unter http://www.muenster.de/stadt/mks abrufbar.Telefonisch erteilt das Veterinäramt unter 02534 /9 71-30 1 Auskunft.