(SMS) In Münster ist am Mittwoch ein weiterer Fall der Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut" aufgetaucht. Deshalb ist ein Sperrbezirk im Bereich Gremmendorf/ Angelmodde/ Hiltrup eingerichtet worden. Die Grenzen des Sperrbezirkes verlaufen am Osttor, an der Hiltruper Straße bis zur Werse, am Verlauf der Werse zwischen Hiltruper Straße und Wolbecker Straße, an der Wolbecker Straße zwischen Werse und Umgehungsstraße, an der Umgehungsstraße zwischen Wolbecker Straße und Dortmund-Ems-Kanal und am Verlauf des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Umgehungsstraße und Osttor.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden. Frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker muss die Untersuchung wiederholt werden. Ob die Völker getötet oder behandelt werden, entscheidet der Amtstierarzt. Wenn es irgendwie möglich ist, wird er sich dafür einsetzen, die Bienenvölker zu erhalten.
Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht von außerhalb in den Sperrbezirk gebracht werden.
Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen mit der Kennzeichnung "Seuchenwachs" an wachsverarbeitende Betriebe abgegeben werden, wenn diese Betriebe über eine Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen. Auch Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf das Sperrgebiet verlassen. Dieser Honig ist für Menschen völlig unbedenklich. Er kann ohne weiteres gegessen werden.
Es macht allerdings wenig Sinn nun zur Vorsicht ausländischen Honig auf den Frühstückstisch zu stellen. Denn im Ausland dürfen Bienenseuchen mit Antibiotika behandelt werden. In Deutschland ist eine solche Behandlung verboten. Aus ausländischen Völkern können nach der Behandlung mit Antibiotika Dauerformen der Bienenseuche in den Honig gelangen. Wenn hiesige Bienen an Glascontainern oder auf Mülldeponien Reste solchen Honigs finden, können sie auf diesem Wege wiederum die Krankheit in die heimischen Bienenstöcke einschleppen.
Besitzer von Bienenvölkern müssen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Münster, Schelmenstiege 1, 48161 Münster, Telefon 0 25 34 / 9 71-3 03 alle im Sperrbezirk vorhandenen Bienenstände mit ihrem genauen Standort melden.