(SMS) Die Naturdenkmal-Verordnung für den bebauten Bereich der Stadt Münster wird erneuert. Sie tritt am 18. Mai in Kraft. Zu den geschützten Naturdenkmalen zählen in erster Linie stattliche alte Bäume. Einige dieser Bäume stehen bereits seit 1937 unter besonderem Schutz.
Im Laufe der Jahre mussten einige Bäume der Verkehrssicherheit weichen oder sie überstanden besondere Wetterereignisse nicht. Es wurden aber auch neue Naturdenkmale ausgewiesen. Dazu gehören auch die Rotbuche im Park des Drostenhofes in Wolbeck oder die Stieleiche auf dem Toppheideplatz in Gievenbeck. Heute sind im bebauten Gebiet der Stadt 225 Objekte als Naturdenkmale geschützt. Im gesamten Stadtgebiet gibt es 343 ausgewiesene Naturdenkmale. Auch einige Findlinge und Teiche zählen zu den besonders zu schützenden "Einzelschöpfungen der Natur".
Für die meisten Eigentümer eines Naturdenkmales "Baum" sind die regelmäßigen Kontrollen zur Verkehrssicherheit ihres Schützlings durch das städtische Amt für Grünflächen und Naturschutz zur geschätzten Routine geworden. Der Baumpfleger ist ein gern gesehener Helfer, der dem Besitzer die oft aufwendigen Pflegearbeiten abnimmt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Grünflächen und Naturschutz danken den Eigentümern von Naturdenkmalen für die gute Zusammenarbeit. Die Fachleute im Amt werden auch in Zukunft außerhalb der regelmäßigen Kontrollen mit Rat und bei Bedarf mit Tat zur Verfügung zu stehen.
Die neue Naturdenkmal-Verordnung (Gültigkeit 20 Jahre) liegt im Amt für Grünflächen und Naturschutz, Herwarthstraße 8, zur Einsicht aus.