"Antragsteller sind Sybille und Wolf Müller." Solche Formulierungen, bei denen Frauen zusammen mit dem männlichen Geschlecht "mit gemeint" sind, sind immer noch üblich. Geschlechtergerecht wäre zum Beispiel: "Den Antrag stellen Sybille und Wolf Müller." Faire Sprache muss auch keineswegs zu unaussprechbarem Schrägstrich-Wust führen. "Der Wähler/die Wählerin oder sein/ihre (gesetzliche/r) Vertreter/in ...", damit ist schlicht gemeint: "Die Wahlberechtigten oder ihre gesetzliche Vertretung ..."
"Gerade als Stadtverwaltung müssen wir uns in Briefen und Veröffentlichungen an die richten, die wirklich gemeint sind: Bürgerinnen und Bürger, Mädchen und Jungen, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und viele andere mehr", so die Gleichstellungsbeauftragte Martina Arndts-Haupt. Das war bereits Mitte der neunziger Anlass für ein Plakat zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch. Dieses hat das Frauenbüro jetzt auf ein handliches "Schau-öfter-mal-rein-Format" gebracht.
Was in der Verwaltung seit Jahren selbstverständliche Pflicht ist, gilt nun sogar von Gesetzes wegen. "Das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet Kommunen zu einer fairen, Frauen und Männer gleichermaßen benennenden Sprache", so Martina Arndts-Haupt. Sie hofft, dass auch viele nichtstädtischen Einrichtungen nach der Karte "Fair in der Sprache" fragen (Tel. 4 92-17 00).