Allein durch den Einsatz der AIM-Projektförderung - hierfür stehen jährlich 1,5 Millionen Mark zur Verfügung - aktivierte die AIM weitere 6,2 Millionen Mark aus anderen, nicht kommunalen Finanztöpfen und setzte sie für den münsterschen Arbeitsmarkt ein. "Vorrangiges Ziel der Stadt Münster ist dabei die Integration von Arbeitslosen, insbesondere Sozialhilfebeziehenden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse", betont Dr. Kirsten Witte, Leiterin der Wirtschaftsförderung. Auch die Unterstützung bei der Gründung eigener wirtschaftlicher Existenzen zähle zu dieser Förderung.
Durch die "passgenaue Stellenvermittlung" konnten im vergangenen Jahr 130 sozialhilfebeziehende Personen ohne Zuschüsse auf einen regulären Arbeitsplatz vermittelt werden. "Damit übertreffen wir die Vorjahresergebnisse von durchschnittlich 100 deutlich", freut sich Anna Ringbeck. Hiier zeige sich auch der Vorteil der Anbindung der AIM an die städtische Wirtschaftsförderung. Dr. Witte: "Auf Grund der Schnittstellenfunktion zwischen Wirtschafts- und Arbeitsförderung, wie sie in Münster gegeben ist, lassen sich erhebliche Synergieeffekte erzielen. Das Instrument der passgenauen Stellenvermittlung wird etwa erfolgreich in Verbindung mit Neuansiedlungen genutzt und stellt einen zusätzlichen Standortvorteil für Münster dar". So biete die Wirtschaftsförderung den ansiedlungsinteressierten Unternehmen konkret Mithilfe bei der Personalakquisition. Niedrigschwellig ist ein Projekt angelegt, dass Wohnungslose in den Arbeitsmarkt integrieren möchte. Es wurde erfolgreich im November 2000 mit dem Verein "Dach überm Kopf" gestartet und will durch das langsame Heranführen durch tageweise Beschäftigung die Zielgruppe auf Dauer in Wohnung und Arbeit bringen. Bis Ende März haben an diesem Angebot 34 Personen, vorwiegend junge Erwachsene zwischen 20 und 25 Jahren, teilgenommen. Einer von ihnen hat inzwischen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. "Die Zukunft dieses innovativen Ansatzes ist leider ungewiss", bedauert Dr. Ringbeck. "Es fehlt an geeigneter Arbeit, die das Bundessozialhilfegesetz zulässt". Gemeinnützigkeit ist eines der Kriterien, "zusätzliche" Arbeit über Standardaufgaben hinaus ein anderes.
Erstmals hat die AIM ihre Tätigkeit in einem Videofilm dokumentiert. In ihm berichten Männer und Frauen über die Fördermaßnahmen, kommen Unternehmen, Betriebe und die Träger der Projekte zu Wort. Der Film mit vielen Beispielen zur kommunalen Arbeitsmarktförderung kann bei der AIM, Hafenstraße 30, Telefon 4 92 – 28 80 entliehen werden.