Grundlage des Mietspiegels sind die Daten einer repräsentativen Stichprobe von 2352 Wohnungen in 790 Häusern. Die Angaben stammen von den Vermietern. Um auf Nummer Sicher zu gehen, wurde eine Zufallsauswahl der für die Miethöhe entscheidenden Angaben in Mieterbefragungen überprüft. Daraus wurde nach wissenschaftlichen Methoden ein "qualifizierter" Mietspiegel erarbeitet.
Bislang verfügte Münster über einen "vereinbarten" Mietspiegel. Den haben die Verbände der Mieter und Vermieter anhand der jeweils vorliegenden Daten einvernehmlich erstellt. Der "qualifizierte" Mietspiegel verschafft Mietern und Vermietern mehr Sicherheit und Klarheit.
Damit dürfte sich so manche Auseinandersetzung um die Miethöhe erübrigen. Kommt es doch zum Gang vor den Kadi, dann hat der qualifizierte Mietspiegel die Vermutung der Richtigkeit der Daten zur ortsüblichen Vergleichsmiete für sich.
Der neue Mietspiegel nennt Durchschnittsmieten, für deren Höhe folgende Kriterien entscheidend sind: Alter, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit, Lage. Erfahrungsgemäß kann vor allem die Beurteilung der Wohnlage schnell Streitgegenstand werden. Deshalb enthält der Mietspiegel jetzt erstmals ein genaues Wohnlagen-Verzeichnis auf der Grundlage einer Befragung von münsterschen Wohnungsmarkt-Experten.
Die umfangreiche Arbeit für den Mietspiegel hat ein Arbeitskreis unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen begleitet. Ihm gehörten die Interessenverbände der Vermieter und Mieter, Vertreter der Wohnungswirtschaft, des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik an. Wichtige Entscheidungen wurden einvernehmlich getroffen - auch der Beschluss, den Mietspiegel zum 1. Juli in Kraft zu setzen.
Ursprünglich war geplant, den Mietspiegel noch im Jahr 2000 fertigzustellen. Mehrere Gründe sprachen dann aber für eine Verschiebung um einige Monate.
Zum einen wollte man bei dem Systemwechsel zum "qualifizierten" Mietspiegel absolut sicher gehen. Deshalb ließ man den von einem wissenschaftlichen Institut erstellten ersten Entwurf von einem weiteren Fachinstitut gegenchecken.
Zum anderen lief parallel die Beratung und im Frühjahr 2001 die Verabschiedung der Mietrechtsreform durch den Bundestag. Diese legt fest, welche Anforderungen der Gesetzgeber ab 1. September an einen "qualifizierten" Mietspiegel stellt. Es zeigte sich, dass der neue Mietspiegel in der ohnehin geplanten Form alle Anforderungen erfüllt.
Das etwa 40-seitige Heft gibt es ab 2. Juli gegen eine Schutzgebühr von 7 Mark an folgenden Stellen: Bürgerberatung (Stadthaus I), Haus- und Grundeigentümerverein (Aegidiimarkt 7), Mieterverein (Königsstraße 44), Mieter/innen-Schutzverein (Achtermannstraße 10). Für Einrichtungen, die den Mietspiegel häufig benötigen, ist eine CD-ROM mit Berechnungsprogramm in Planung. Ab Herbst wird auch eine Internet-Abfrage auf den städtischen Seiten des "publikom - Stadtnetz für Münster" möglich sein.