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Pressemitteilungen
04.09.2001
Münsters Mietspiegel entspricht neuem Gesetz
(SMS) Der münstersche Mietspiegel erfüllt schon jetzt die Anforderungen des am 1. September in Kraft getretenen Mietrechtsreformgesetzes an einen "qualifizierten" Mietspiegel. Münster verfügt seit Juli mit seinem neuen Mietspiegel über ein repräsentatives Abbild des nicht preisgebundenen Mietwohnungsmarktes. Das Wohnungsamt registriert für die 40-seitige Broschüre (Schutzgebühr 7 DM) eine rege Nachfrage. In den letzten zwei Monaten wurde sie in der Bürgerberatung im Stadthaus I, beim Haus- und Grundeigentümerverein, beim Mieterverein und beim Mieter/innen-Schutzverein 1800-mal verlangt.