Voraussetzung für die Sicherheit von Notleitern und Ausstiegspodesten ist die fachgerechte Installation und die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften. Eigentümer von Gebäuden mit Notleitern sind verpflichtet die Standsicherheit der Installation durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen, falls dies nicht schon bei der Montage geschehen ist. Gefährliche Mängel sind durch eine reine "Sichtprüfung" nicht unbedingt zu erkennen und müssen auf jeden Fall beseitigt werden.
Um die Funktion dieser Rettungswege zu erhalten, sollten Mieter in einem Haus mit Notleiter bedenken, dass Ausstiegspodeste nicht als Balkon oder Abstellraum genutzt werden können – auch wenn viele Kino- und Fernsehfilme das immer wieder vorführen.
Beim Bauordnungsamt der Stadt können sich Gebäudeeigentümer unter der Telefonnummer 4 92-63 18 fachlich beraten lassen. Hier gibt es auch eine Liste der Sachverständigen, die mit der Überprüfung von Notleitern beauftragt werden können.