In einer jetzt den Ratsmitgliedern übersandten Vorlage informiert die städtische Finanzchefin die Kommunalpolitiker über die Ergebnisse des Gutachtens, das für die Stadtwerke Münster GmbH das Eingehen einer strategischen Partnerschaft mit einem Privatunternehmen empfiehlt. Für die übrigen Beteiligungen der Stadt Münster rät die Unternehmensberatung Rödl & Partner, langfristig vor allem die Beteiligungen beizubehalten, die für die Erfüllung städtischer Aufgaben zwingend erforderlich sind. Als Beispiele hierfür werden die Halle Münsterland, die Westfälische Bauindustrie (WBI), die Technologiepark Münster GmbH und der Zoo genannt.
Für die Stadtwerke empfehlen die Gutachter dringend, bis zu 49 Prozent der Unternehmensanteile an einen strategischen Partner zu veräußern. "Ich gehe davon aus, dass der Rat in den nächsten Wochen hierzu eine Entscheidung treffen wird", sagte Helga Bickeböller. Angesichts des europäischen Wettbewerbs insbesondere im Energiebereich sei es nach Auffassung der Gutachter notwendig, dass die Stadtwerke mit einem starken strategischen Partner zusammenarbeiteten. Andernfalls sei mittel- bis langfristig der Bestand der Stadtwerke und damit auch die dort vorhandenen Arbeitsplätze in Gefahr.
"Es entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, dass die öffentliche Hand nur die Aufgaben übernimmt, die nicht von Privaten geleistet werden könnten", sagte Helga Bickeböller. Insbesondere der Bund habe sich daher in den vergangenen Jahren von etlichen Beteiligungen getrennt.
Gemeinsam mit dem Gutachter legt die Stadtkämmerin allerdings Wert darauf, dass der städtische Einfluss bei den Stadtwerken gewahrt bleibt. Deshalb werde auch nur eine Teilprivatisierung vorgeschlagen. "Um die Ziele der Daseinsvorsorge, der Versorgungssicherheit im Wasser- und Energiebereich sowie in der Verkehrspolitik und im Öffentlichen Personennahverkehr erreichen zu können, ist es sinnvoll, die Mehrheit der Unternehmensanteile im städtischen Besitz zu behalten", sagte Bickeböller.
Die Vorlage der Verwaltung wird am 30. Oktober erstmals in der Finanzkommission in öffentlicher Sitzung beraten. Die Beschlussfassung im Rat ist für den 14. November vorgesehen.