"Damit Gewässer, Tier- und Pflanzenwelt nicht unter der Nähe des Menschen leiden, macht der Gesetzgeber bestimmte Vorgaben", sagt Jürgen Staubach von der Unteren Wasserbehörde. Bootsanleger, Abwasserrohr, Brücken und Häuser können das empfindliche Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen. Deshalb prüft das Umweltamt bei solchen baulichen Anlagen die wasserrechtlichen Aspekte. Für eine Genehmigung darf beispielsweise der Wasserabfluss nicht beeinträchtigt werden, ebenso sind bestimmte Mindestabstände zum Wasser einzuhalten. Unberührt bleiben die grundsätzlichen Zuständigkeiten des Bauordnungsamtes.
Aber auch bei der Pflege der Ufer geht nicht alles "natürlich". "Gedankenlos am Ufer abgelegte Grünabfälle kann der Wind ins Wasser wehen", erklärt Wilhelm Wentker, ebenfalls städtischer Gewässerexperte. "So können Rohre oder Brückendurchlässe verstopfen, Überflutung ist eine mögliche Folge."
Das neue Faltblatt informiert alle, die die Nähe zum Wasser in Münster suchen, über die wichtigsten Regeln für eine gute Nachbarschaft. Es ist kostenlos im Umweltbüro, Heinrich-Brüning-Straße 8, und in der Unteren Wasserbehörde, Klosterstraße 33, erhältlich.