Ein kurzer Stich, und schon blinkt und glitzert es an Lippe, Nase oder Ohr. Vor allem bei jungen Leuten steht Piercing-Schmuck hoch im Kurs. Schmetterlinge, Drachen und dergleichen Tattoos zieren hierzulande dagegen schon generationsübergreifend kleine oder auch große Hautpartien. Wer berufs- oder gewerbsmäßig mit Piercing oder Tätowieren zu tun hat oder sich mit dem Gedanken trägt, ein entsprechendes Studio als Kunde zu besuchen, sollte immer auch an die Hygiene denken. "Tätowieren und Piercing gehören zu den infektionsgefährdenden Tätigkeiten, bei denen die Haut verletzt wird und durch das Blut Krankheiten übertragen werden können", erläutert Gesundheitsaufseher Reinhard Volkmer. "Darum legen das Infektionsschutzgesetz und die so genannte Infektionshygiene-Verordnung fest, dass einschlägige Hygiene-Regeln anzuwenden sind."
Es gelte dafür Sorge zu tragen, dass zwischen Kunden und Tätowierer, aber auch von einem auf den nächsten Kunden keine Krankheitserreger übertragen werden. Wer die Hygiene-Regeln deutlich sichtbar einhalte, fördere das Vertrauen der Kundschaft, werbe damit letztlich für sein Tätowier-Studio und schützte sich bei eventuellen Schadenersatzklagen, erläutert der Experte aus dem Gesundheitsamt. Der Gesetzgeber nehme den Infektionsschutz aus gutem Grund sehr ernst. "Dazu gehört auch, dass er bestimmte Verstöße gegen die Infektionshygiene-Verordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet wissen will."