Treten Schnee- und Eisglätte auf, sind laut Satzung abstumpfende Mittel wie Sand zu streuen. Leider sind Schneeschieber, Schaufel und Granulat noch immer nicht bei allen Privathaushalten die Regel. Das auf den ersten Blick so bequeme Streusalz landet immer noch zu oft auf Münsters Bürgersteigen und über das Schmelzwasser dann auch in den Boden, wo es für Bäume lebensbedrohliche Folgen haben kann.
Grund genug für das Amt für Grünflächen und Naturschutz gemeinsam mit Umweltamt und Abfallwirtschaftsbetrieben (AWM) Aufklärungsarbeit zu leisten. Im Faltblatt ist nachzulesen, welche umwelfreundlichen Alternativen es zum – an den meisten Stellen ohnehin verbotenen – Streusalz gibt. Auszüge aus der Satzung informieren darüber, wer ab wann wieviel zu räumen hat. Tipps aus der Praxis, zum Beispiel zum "Mehrwegsplitt", Informationen zur Räumleistung der AWM und über die Gefahren des Streusalzes und seine Wirkung auf Bäume runden die Informationen ab. Das Infoblatt liegt im Umweltbüro und in der Bürgerberatung aus. Außerdem sind die Faltblätter beim Amt für Grünflächen und Naturschutz, Herwarthstraße 8, zu bekommen.