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Pressemitteilungen
17.12.2001
Nicht alle Besitzer großer Hunde müssen Führungszeugnis vorlegen
(SMS) Halter von großen Hunden müssen nicht in jedem Fall ein Führungszeugnis zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit beim Ordnungsamt vorlegen. Die in der ab 1. Januar 2002 gültigen Landeshundeverordnung festgelegte Vorschrift für Halter von Hunden der so genannten 20/40er Kategorie ist in eine Ermessensvorschrift umgewandelt worden. Von der Vorlage eines Führungszeugnisses kann abgesehen werden, wenn keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Hundehalters vorliegen.