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Pressemitteilungen
07.01.2002
Rutschfreie Gehwege
(SMS) Rutschfrei durch den Winter – damit das gelingt, erinnert das Ordnungsamt noch einmal daran, dass Bürgerinnen und Bürger bei Schnee und Eisglätte zu Besen und Schneeschaufel greifen sollten: Von 7.30 bis 19 Uhr beziehungsweise sonntags und an Feiertagen von 9.30 bis 19 Uhr müssen Anlieger einen Streifen von mindestens einem Meter Breite von Schnee freihalten. Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster werden Gehwege mit abstumpfenden Mitteln wie zum Beispiel Sand gestreut. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Einhalten der Streu- und Räumpflicht kontrolliert wird und Verstöße mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden können. Über alle Fragen zur Streu- und Räumpflicht informiert das Faltblatt "Rutschfrei durch den Winter", das in der Bürgerberatung im Stadthaus I, in den Bezirksverwaltungen und beim Ordnungsamt erhältlich ist.