Die neuen Regelungen, die im wesentlichen das Personal von Schlachthöfen, Tierkörperbeseitigungsanstalten und Laboratorien betreffen, werden in der jetzt überarbeiteten Version im Februar im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen beinhalten Vorschriften zur Desinfektion und Sterilisation von Geräten, Arbeitsflächen und Abfällen. "Wir haben bei unserer Arbeit auf bestehende Hygiene-Regeln aufgebaut, um Aspekte der Lebensmittelsicherheit und des Arbeitsschutzes zu verbinden", erläutert Dr. Otto. Die Projektgruppe hat im vergangenen Jahr Forschungsaufträge initiiert, deren Ergebnisse in den nächsten Wochen vorliegen sollen. Deshalb wird es im April erneut ein Arbeitstreffen in Münster geben.
Die aktuelle BSE-Statistik für die Bundesrepublik, so Dr. Otto, weise 140 BSE-Fälle aus. Positiv könne einzig und allein die Tatsache gewertet werden, dass nur etwa ein Drittel der Befunde von Rindern aus so genannten Normalschlachtungen stammten. Die übrigen Befunde kamen von kranken oder auffälligen Tieren beziehungsweise von Rindern, die in Tierkörperbeseitigungsanstalten gebracht worden waren.