"Wenn etwas schiefläuft und Ansprüche gegen den Verein entstehen, muss ich dann als Vorstand mit meinem Einfamilienhaus herhalten?" brachte ein Besucher die Sorge so mancher Ehrenamtlichen auf den Punkt. Prof. Dr. Helmut Mair, Vorsitzender des Paritätischen in Münster: "Viele ehrenamtliche Vereinsvorstände wissen gar nicht, wie hoch der Grad der Haftung bei gesetzlichen Ansprüchen ist."
Gesprächspartner war Michael Götz, Rechtsreferent des Paritätischen (Frankfurt). Ob man finanzielle Entscheidungen trifft, in eine Steuerschuld gerät oder Spenden nicht zweckgebunden einsetzt - grundsätzlich ist der Vorstand als einziges Organ neben der Mitgliederversammlung verantwortlich und kann zur Haftung herangezogen werden. "Doch das Gesetz eröffnet den Vorständen Haftungserleichterungen, über die man als Verantwortlicher im Bild sein sollte" erläuterte Götz.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass das Thema vertieft werden soll. Deshalb ist eine Folgeveranstaltung geplant. Wer an weiteren Informationen interessiert ist, kann sich an die Freiwilligenagentur (Tel. 4 92-59 04) oder den Paritätischen (6 18 50) wenden.