Mit der elektronischen Datenübermittlung sind die Formulare schneller bei den Unternehmen als über den Postweg. Die Mitarbeiter der Firmen können die Unterlagen direkt am PC ausfüllen. Zwischen- und Endsummen der Preislisten werden automatisch gebildet und die Beschäftigten brauchen nicht nachzurechnen. Das ist nicht nur komfortabel, sondern spart auch noch Zeit. Über eine Diskette und einen Ausdruck gehen die ausgefüllten Formulare dann an das Rechtsamt zurück. Rechtsverbindlich ist das unterschriebene Originalangebot. Die gegenwärtige Rechtslage lässt nämlich noch keine elektronischen Signaturen zu.
Der Datenaustausch erfolgt über die genormte Schnittstelle "Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen" (GAEB). "Diese Schnittstelle ist Bestandteil nahezu jeder Angebotssoftware. Für alle Firmen mit Angebotssoftware ist also der digitale Austausch möglich", so Hans-Werner Bruns, Leiter der Verwaltungsabteilung des Hochbauamtes.
Das Hochbauamt liest die digitalen Angebote der Unternehmen auf einem Arbeitsplatz ein. Die Verantwortlichen können so die abgegebenen Preise leichter vergleichen und damit weitere Zeit sparen.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Tiefbauamtes, des Hochbauamtes, des Umweltamtes und des Rechtsamtes besteht, hat das digitale Angebot entwickelt. Ansprechpartner für interessierte Unternehmen sind Christina Landwehr, Telefon 4 92-30 41 und Wilhelm Hochgrefe, Telefon 4 92-30 40.